Schulbeginn
Informationen zum Schulanfang
Merkblatt für Lehrherrn, Eltern und Lehrlinge zur Vorbereitung auf die Berufsschule
Befreiung von Unterrichtsgegenständen
Beim Übertritt in die Berufsschule kann ein Schüler auf Antrag von einzelnen Pflichtgegenständen befreit werden, wenn er durch ein Zeugnis nachweist, dass er einen lehrplanmäßig gleichen Pflichtgegenstand bereits mit Erfolg besucht hat.
Antrag um Befreiung wegen bereits positiv abgeschlossener Pflichtgegenstände an einer berufsbildenden Schule
Antrag um Befreiung wegen bereits positiv abgeschlossener Pflichtgegenstände an einer 3-jährigen landwirtschaftlichen Fachschule
Antrag um Befreiung wegen bereits positiv abgeschlossenem Beruf und/oder Matura
Verwendung von Schulbüchern
Bücherliste, nützlich vor allem für außerordentliche Schüler, die sich die Schulbücher selbst beschaffen müssen.