Schulbeginn

Informationen zum Schulanfang

Merkblatt für Lehrherrn, Eltern und Lehrlinge zur Vorbereitung auf die Berufsschule

Befreiung von Unterrichtsgegenständen

Beim Übertritt in die Berufsschule kann ein Schüler auf Antrag von einzelnen Pflichtgegenständen befreit werden, wenn er durch ein Zeugnis nachweist, dass er einen lehrplanmäßig gleichen Pflichtgegenstand bereits mit Erfolg besucht hat.

Antrag um Befreiung wegen bereits positiv abgeschlossener Pflichtgegenstände an einer berufsbildenden Schule

Antrag um Befreiung wegen bereits positiv abgeschlossener Pflichtgegenstände an einer 3-jährigen landwirtschaftlichen Fachschule

Antrag um Befreiung wegen bereits positiv abgeschlossenem Beruf und/oder Matura

Verwendung von Schulbüchern

Bücherliste, nützlich vor allem für außerordentliche Schüler, die sich die Schulbücher selbst beschaffen müssen.