Unterrichtsfreie Tage
Die Regelungen über die Einteilung der Unterrichtszeit und die unterrichtsfreien Tage finden Sie im Schulzeitgesetz 1985. Einzelne schulfreie Tage können durch Landesverordnung oder auch im Wege der Schulautonomie durch Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses bestimmt werden.
Wenn Sie Ferien und unterrichtsfreie Tage mit anderen Schularten und Bundesländern abgleichen wollen, schlagen Sie bitte im Ferienkalender nach.
Bei Fragen administrativer Art hilft Ihnen unser Sekretariat gerne weiter.
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